6. Montage/Austausch von Geräten
Soweit für die Montage oder den Austausch unserer Geräte ein Eingriff ins Rohrleitungsnetz notwendig
ist, müssen Sie diesen Eingriff auf Ihre Kosten bei einem Fachhandwerker beauftragen. Bei der Montage
von Heizkostenverteilern ist es für eine einwandfreie und manipulationssichere Funktionsweise des
Gerätes in der Regel notwendig, dessen Rückenseite mittels Schweißbolzen am Heizkörper zu befestigen.
Sie erklären sich mit dieser Befestigungsart einverstanden und damit, dass wir bei einem Gerätewechsel
bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses diese Befestigungen und etwaige Lackschäden nicht
entfernen. Die Montagetermine werden jedem Nutzer durch eine Benachrichtigungskarte mindestens acht
Tage zuvor angekündigt. Für den Fall, dass die Leistung auch im zweiten Termin von uns nicht erbracht
werden konnte, werden Sie durch ein Anschreiben informiert. Sie erteilen uns dann einen
kostenpflichtigen Nachmontageauftrag. Wir behalten uns vor, Messgeräte gegebenenfalls auch
unterjährig zu tauschen.
7. Ablesung der Geräte, Nutzerwechsel
Den Ablesetermin teilen wir Ihnen mindestens zehn Tage vorher mit. Die einzelnen Nutzer werden,
soweit erforderlich, ebenfalls informiert. Ist eine Ablesung zu diesem Termin nicht möglich, wird
innerhalb von zwei Wochen - nach vorhergehender Ankündigung - ein zweiter Ableseversuch
unternommen. Wird auch dieser Termin vom Nutzer nicht eingehalten, wird der Verbrauch in der
betreffenden Nutzeinheit von uns geschätzt, sofern nicht mit uns eine kostenpflichtige, individuelle
Nachablesung vereinbart wird. Diese Nachablesung sollte jedoch spätestens zwei Wochen nach dem
zweiten Ableseversuch erfolgen, bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip sogar nach acht
Tagen. Bei der Ablesung müssen die Geräte für unsere Ableser ohne Schwierigkeiten erreichbar und
zugänglich sein. Eine Nutzerbestätigung der Ablesewerte durch Unterschrift erfolgt nicht. Die
Durchführung einer Zwischenablesung innerhalb des Abrechnungszeitraums (z. B. wegen
Nutzerwechsels) bedarf eines von Ihnen zu erteilenden kostenpflichtigen Zwischenableseauftrages. Bitte
beachten Sie, dass Sie die Gebühren für Zwischenablesung und Nutzerwechsel Ihren Mietern nur dann weiterbelasten können, wenn Sie dies vereinbart haben. Sofern Sie uns nichts Gegenteiliges
mitgeteilt haben, gehen wir davon aus, dass Sie eine solche Vereinbarung mit Ihren Mietern getroffen haben. Dementsprechend werden diese Kosten dann in der Abrechnung den betreffenden Mietern
belastet.
8. Abrechnung, Ausweis gemäß § 35a EStG
Sie erhalten eine Gesamtabrechnung der Liegenschaft und für jeden Nutzer eine Einzelabrechnung. Bevor
Sie die Einzelabrechnungen an die Nutzer weitergeben, überprüfen Sie bitte die Abrechnung auf
Unrichtigkeiten. Die Abrechnung und der Ausweis von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und
Dienstleistungen gemäß § 35a EStG in den Einzelabrechnungen erfolgt in Ihrem Auftrag und von uns
ungeprüft ausschließlich nach Ihren Angaben.
9. Gerätemiete, Garantiewartung
Die gemieteten Geräte werden während der Mietzeit durch uns funktionsfähig gehalten; etwaige Mängel
werden durch uns kostenlos behoben, soweit diese von uns zu vertreten sind. Nach Ablauf des Vertrages
sind Sie verpflichtet, uns die Geräte zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Holen wir die Geräte nicht
ab, gilt dies nicht als stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses, welche ausdrücklich
ausgeschlossen wird. Setzen Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch der Geräte fort,
nutzen Sie diese insbesondere zu Zwecken der Abrechnungserstellung, stehen uns die in § 546a BGB
bezeichneten Ansprüche auf Entschädigung zu.
Die Garantiewartung und die Gerätemiete umfassen die nachfolgenden Leistungen:
- Überwachung der Eichgültigkeit und der technischen Gerätesicherheit
- Regelmäßiger Austausch der Geräte bei Ablauf der Eichgültigkeit bzw. nach
der üblichen technischen Nutzungsdauer, soweit dafür kein Eingriff in das Leitungssystem durch das
Fachhandwerk erforderlich ist
- Austausch defekter Geräte während der Vertragslaufzeit, deren Fehlerhaftigkeit wir zu vertreten
haben
10. Gewährleistung, Mängelhaftung
Binnen einer Woche nach Lieferung von Sachen sowie der Erbringung von Werk oder Dienstleistungen
haben Sie alle bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel schriftlich bei uns zu
rügen; diese Frist gilt nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Andere Mängel haben Sie,
falls Sie Kaufmann sind, nach ihrer Entdeckung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich zu rügen. Bei
nicht form- oder fristgemäßer Mängelrüge gilt die Lieferung oder sonstige Leistung insoweit als
mangelfrei. Anderenfalls beheben wir den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Erbringung einer
mangelfreien Leistung; bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern werden wir den Fehler berichtigen.
Sie sind dann zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt, wenn wir die
Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder für Sie unzumutbar ist. Voraussetzung dafür ist jedoch - soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist -, dass eine von Ihnen gesetzte
angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von
Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.
11. Haftung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer
mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung, ausgenommen der Fall des Vorsatzes, auf den bei Vertrags schluss
voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten
ist, mit Ausnahme von Verzögerungs schäden, eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für
Verzögerungsschäden haften wir zwar auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe von bis zu 5 %
des mit uns vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung für die sonstige Leistung. Die Produkthaftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein
Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Sie dürfen - vorbehaltlich unseres Widerrufs, falls Sie in Zahlungsverzug geraten - über
die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dürfen Sie nicht vornehmen. Sie treten hiermit
im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen
Verwertung der von uns gelieferten Ware an uns zur Sicherung aller Forderungen aus unserer
Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so sind wir verpflichtet, auf Ihr Verlangen
die darüber hinausgehenden Sicherheiten an Sie zurück zu übertragen bzw. aufzugeben.
13. Vertragsdauer/Kündigung
Die Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der
entsprechenden Anlage der Auftragsunterlagen. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten
Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von
drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen. Sind
Sie Kaufmann, verlängert sich der mit Ihnen geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils
erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Sind Sie Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder
Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert er sich nach
Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Sind Sie Verbraucher und hat der mit Ihnen
geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag
nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit, es sei denn, es handelt sich um einen Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von zehn Jahren. In diesem Falle verlängert sich der
Mietvertrag um jeweils acht Jahre. Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der
Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellen wir für Sie für diese Abrechnungsperiode noch die
Abrechnung und erbringen die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen
Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der
regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Ihren
Gunsten eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringen wir - außer bei der
Gerätemiete - die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei
unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10 % unserer
Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt
unberührt.
14. Rücktritt, außerordentliche Kündigung
Wir können den Vertrag ungeachtet sonstiger Rechte außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag
zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in Ihren wirtschaftlichen
Verhältnissen eintritt, insbesondere wenn gegen Sie Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
gefährdet werden, oder wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgeben, ein
außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einleiten oder Restschuldbefreiung beantragen.
15. Datenschutz
Wir beachten sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und
Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich insoweit, insbesondere gegenüber Ihren
Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Die Bearbeitung von Teilprozessen erfolgt gegebenenfalls durch
unsere ausländischen Konzerngesellschaften. Auch in diesen Fällen sind wir jedoch verpflichtet, die
Standards des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
16. Gerichtsstand
Es wird Oschatz als Gerichtsstand vereinbart.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns abgeschlossenen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im
Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein
von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt
haben und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie
oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen
haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder
Stücken, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz
genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
Firma
WDW Wärme und Dienstleistungen Wotzka,
Kurzer Weg 2,
04774 Dahlen/ Sachsen,
Telefax: 034361 149260
E-Mail: wdw.wotzka@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt
haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und injedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags
unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an
WDW Wotzka, Kurzer Weg 2,04774 Dahlen zurück zusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine
Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |